Ordnung des Hotels
Direktion des Hotels Wit Stwosz schätzt ihre Zusammenarbeit bei der Beachtung der Ordnung, die einen sicheren und problemlosen Aufenthalt unserer Gäste in unserem Hotel gewährleistet soll.
§1
1. Hotelzimmer werden für einen Tag und eine Nacht vermietet. Anmeldung beginnt ab 14 Uhr, Abmeldung bis 12.00 Uhr.
2. Wenn ein Gast Dauer des Aufenthaltes im Zimmer nicht konkret bestimmt, man nimmt an, dass es für einen Tag eine Nacht vermietet wird.
§2
1. Wunsch der Verlängerung des Aufenthaltes für längere Zeit, als diese, die am Ankunftstag bestimmt wurde, sollte ein Hotelgast an der Rezeption bis 10.00 anmelden, am Tag, an dem sich das Vermieter endet.
2. Hotel kann diesen Wunsch berücksichtigen, wenn es möglich wird.
§3
1. Ein Hotelgast kann sein Zimmer anderen Personen nicht leihen, sogar dann, wenn Zeit , die er bezahlte, noch nicht abläuft.
2. Personen, die im Hotel nicht angemeldet wurden, können sich im Hotelzimmer von 7.00 bis 22. Uhr befindet. Nach 22. ist es notwendig, zusätzliche Personen anmelden, die sich in Zimmern der Hotelgäste befinden und zusätzliche Gebühr zahlen.
3. Da Hotel kann einem Gast der Aufenthalt nicht bewilligen, wenn er bei der letzten Aufenthalt erheblich gegen Ordnung verstieß, Verlust im Hotel verursacht, Schaden den Gästen, Dritten, Mitarbeitern des Hotels oder anderen Personen im Hotel zufügte oder auf andere Weise Aufenthalt der Gäste oder Funktionieren des Hotels stört.
§4
1. Das Hotel gewährleistet Erbringung der Dienstleistungen gemäß seiner Kategorie und Standards. Im Fall der Einwände, die Qualität von Dienstleitungen betreffen, bitten wir unsere Gäste, diese unverzüglich an der Rezeption anzumelden, was dem Hotel schnelle Reaktion ermöglicht.
2. Das Hotel muss gewährleisten:
1) Bedingungen für volle und ungestörte Erholung eines Gastes,
2) Sicherheit während des Aufenthaltes, darunter sichere Aufbewahrung von Daten eines Gastes,
3) Professionelle und nette Bedingung im Bereich allen Dienstleistungen des Hotels,
4) Aufrӓumen des Zimmers und notwendige Reparaturen finden statt, wenn ein Gast abwesend ist, und in seiner Anwesenheit nur dann, wenn er einen solchen Wunsch hat,
5) Gute technische Bedingungen; im Fall der Mängel, die nicht beseitigen werden können, tun das Hotel alles Mögliche – je nach Möglichkeiten-, um ein Zimmer zu ändern oder Unbequemlichkeiten auf andere Weise zu mildern.
§5
Auf Wunsch eines Gastes gewährleistet das Hotel folgende Dienstleistungen, wie: Informationen über Aufenthalt und Reise, Wecke um bestimmte Uhr, Aufbewahrung des Gepäckes (Das Hotel kann ein Gepäck nicht annehmen, und es aufbewahren, in anderen Fristen, als während des Aufenthaltes der Gäste im Hotel oder es kein Handgepäck ist), es sei denn, dass entsprechende Rechtsvorschriften das rücksichtlos verbieten.
§6
1. Das Hotel nimmt Verantwortung für Verlust oder Beschädigung der Gegenständen, die seine Gäste hineintragen, im Bereich der Vorschriften Art. 846-849 Zivilgesetzbuch, es sei denn, dass die Parteien, etwas anderes bestimmten.
2. Ein Gast sollte Verlust an der Rezeption des Hotel unverzüglich melden.
3. Das Hotel nimmt keine Verantwortung für Verluste, Beschädigungen oder Diebstahl des Bargeldes, Schmuckes oder anderer Wertgegenstände, die sich nicht im Tresor an der Rezeption befanden.
§7
Verantwortung des Hotel für Verlust oder Beschädigung des Geldes, Wertpapiere, Kostbarkeiten oder Gegenstände mit wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert ist begrenzt. Im Fall des Verlustes oder Beschädigung der Gegenstände, die oben erwähnt wurden, steigt Entschädigung keine Summe über, die gemäß den Beschlüssen der Verordnung des Justizministers vom 14. Juli 1964 zur Begrenzung der Haftung von Personen, die erwerbsmӓßig Hotels und andere ähnliche Betriebe unterhalten (Gesetzblatt ./. 1965 Nr.1, spӓter 2, mit spӓteren Änderungen) bestimmt wurde.
§8
1. Im Hotel gilt Nachtruhe von 22.00 bis 7.00 am nächsten Tag.
2. Verhalten der Gäste und Personen, für die das Hotel Dienstleistungen erbringt, sollte Ruhe des Aufenthaltes anderer Gäste nicht stören. Das Hotel kann weiteren Aufenthalt einer Person verweigert, die diese Regel nicht beachtet.
§9
1. Ein Gast sollte immer bei dem Verlassen des Zimmers prüfen, ob die Tür geschlossen wurden und sollte Schlüssel an der Rezeption lassen.
2. Ein Hotelgast nimmt materielle Verantwortung für alle Beschädigungen und Vernichtungen der Ausstattung und technischen Gegenständen im Hotel, die er oder seine Gäste verursachten.
3. In Anbetracht der Brandschutz- Sicherheit verboten ist Verwendung in Zimmer solchen Gegenständen wie Tauchsieder, elektrische Bügeleisen und andere Geräte, die nicht zum Zimmer gehören.
4. Auf dem Gebiet des ganzen Hotels darf man nicht rauchen. Alle Räume sind für Nichtraucher. Im Fall des Verstoßes gegen diesen Verbot, müssen die Gäste Gebühr für Dearomatisierung des Zimmers in Höhe von 500 PLN bezahlen.
§10
Persönliche Gegenstände, die ein Gast im Hotel hinterließ, werden an die von einem Gast angegebene Adresse zurückgesendet. Wenn das Hotel solche Empfehlung nicht bekommt, werden sie 3 Monate lang im Hotel aufbewahrt.
§11
Organisierung der Treffen und Konferenzen mit Kunden sollte im Konferenzraum stadtfinden, der unseren Gästen auf der Grundlage von separatem Vertrag zur Verfügung steht.
§12
Das Hotel nutzt Monitoring – Überwachung, um Sicherheit und Ordnung sowie Schutz von Personen und Gütern zu gewährleisten. Administrator der personenbezogenen Daten im Sinne des Gesetzes zum Datenschutz ist Hotel Wit Stwosz. Zusätzliche Informationen kann man unter Telefonnummer +48 12 429 60 26 bekommen oder sendet man Fragen an die E- Mail – Adresse hotel@hotelws.pl
Direktion des Hotels